Weniger Papierkrieg, weniger Büroarbeit
Statt Ablage, Zettelwirtschaft & Co. am Abend und am Wochenende: Dokumentation, Belege und Erstattung finden Sie automatisch und gut sortiert in Ihrem Portal.
Umsatzsteuerpflicht? Ihre Ampel im Portal
Die Umsatzsteuerampel zeigt Ihnen in Ihrem Portal auf einen Blick, wo Sie in Bezug auf die steuerfreie Grenze für Kleinunternehmer stehen.
Genaue Dokumentationspflichten
Wie allen bei Gesetzen, so sind im Bereich der Gesundheitsförderung und der Sachleistungen Vorschriften zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Beachtung von Höchstgrenzen (für „Sachleistungen sind die z.B. € 600,- p.a. bzw. € 50,- monatlich je Mitarbeiter) und die steuergerechte Dokumentation.
Dies ist für Arbeitgeber die Voraussetzung, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Also ist es für Leistungserbringer wichtig, ihre Leistungen entsprechend korrekt zu dokumentieren, um Rückfragen zu vermeiden. Die gute Nachricht: Als FitGutSchein Gesundheitspartner müssen Sie sich darum nicht kümmern, das erledigen wir für Sie,
Umsatzsteuerpflicht für Leistungserbringer?
Im Grundsatz sind präventive und nicht verordnete, therapeutische Leitungen zu versteuern. Die Umsatzsteuer (derzeitiger Regelsatz: 19%) wird jedoch nicht fällig, wenn der Leistungserbringer ein steuerlicher „Kleinunternehmer“ gemäß § 19 Abs. 1 UStG ist.
Diese müssen auch für grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen in ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Höchstgrenze dafür liegt aktuell (Stand: Anfang 2020) bei steuerpflichtigen geplanten Umsätzen von 22.000 € p.a.
Ein besonderer Service bei uns: Ihre Umsatzsteuer-Ampel zeigt Ihnen an, sobald sie die Höchstgrenze für Kleinunternehmer erreichen. So sind Sie mit einem Blick immer über den aktuellen Stand informiert.
Hinweis: Für diese allgemeinen Angaben können wir keine Gewähr bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Bitte wenden Sie sich für mehr Infos und für Ihre spezielle Situation an Ihren Steuerberater.
Leistungsdokumentation und Monatsgutschrift
Nachdem Sie Ihre Leistung gegen Vorlage des FitGutScheins erbracht erbracht haben, bestätigen Sie dies mit wenigen Klicks Ihrem Partner-Portal. Dort können Sie auch Ihre individuellen Preise/Konditionen und den für Sie gültigen Steuersatz hinterlegen.
Sie erhalten von uns automatisch die komplette Dokumentation für ihre Leistungen – ebenso wie die entsprechenden Leistungsgutschriften im monatlichen Rhythmus.
Alle Vorteile für 10% Gebühr
Das Nutzen unseres Portals als Ihr „Schaufenster“ ist für Sie kostenfrei.
Erst bei einer via FitGutSchein erbrachten Leistung erheben wir eine Servicegebühr von 10 % auf den jeweiligen Leistungswert; diese wird direkt mit Ihrer Gutschrift verrechnet, die komplette Abwicklung und Dokumentation über das Portal sind darin enthalten.
Dafür erhalten Sie als FitGutSchein Partner ohne Aufwand neue selbstzahlende Klienten bei freier Preisgestaltung, brauchen sich nicht um den Abgleich mit gesetzlichen Bestimmungen zu kümmern – und müssen keine Abende oder Wochenenden für lange Büroarbeit verwenden.